„Die Straßenkriminalität geht zwischen 2023 und 2025 um 25 Prozent zurück“, verkündet Hessens Innenminister Roman Poseck stolz in einem gemeinsamen Reel des Innenministeriums Hessen und der Polizei Hessen. Gedreht wurde das Video nicht zufällig am Lutherplatz, einem Ort, der seit Jahren als Treffpunkt von Suchterkrankten und Drogenkonsument*innen bekannt ist – und damit vonseiten der Politik und der Behörden als besonders unsicher markiert wird.
Die Botschaft soll sein: “Die Innenstadtoffensive der Landesregierung wirkt.”
Tatsächlich zeigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik einen deutlichen Rückgang. In der Stadt Kassel sank die Zahl der registrierten Fälle von Straßenkriminalität von 4.596 im Jahr 2023 auf 3.465 im Jahr 2025. Das entspricht einem Minus von rund 25 Prozent.
Wirft man allerdings einen Blick auf die längerfristige Entwicklung, zeigt sich ein anderes Bild. Die Straßenkriminalität in Kassel lag 2016 bei 3.162 Fällen, sank bis 2019 auf 2.733 Fälle, stieg nach der Pandemie zunächst stark an und geht seit 2023 wieder deutlich zurück. 2025 wurden 3.465 Fälle registriert. (Polizeipräsidium Nordhessen 2026)
1,5 Millionen Euro für eine vierte Gruppe bei der Stadtpolizei?
Wer sich durch die Kasseler Innenstadt bewegt, nimmt vor allem eines wahr: mehr Polizei, mehr Stadtpolizei, mehr Videoüberwachung und mehr Waffenverbotszonen. Das durch mehr Uniformen geprägte Stadtbild signalisiert staatliche Autorität, Handlungsfähigkeit und die Präsenz des staatlichen Gewaltmonopols. Dieses Signal ist speziell in Hessen allerdings historisch belastet.
In Kassel wurde 2006 Halit Yozgat vom rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ermordet. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen standen unter anderem die Rolle des damaligen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme sowie der Umgang der Sicherheitsbehörden mit dem Fall im Zentrum parlamentarischer Untersuchungen. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss kritisierte dabei unter anderem offene Fragen und Widersprüche im Umgang mit den Ermittlungen. (Deutscher Bundestag 2016)
Die Grünen Hessen und der NSU Komplex
In Frankfurt geriet die Polizei im Zusammenhang mit dem sogenannten NSU-2.0-Komplex immer wieder in den Blick. Persönliche Daten einer Betroffenen waren von einem Frankfurter Polizeirevier aus unbefugt abgefragt worden. Die Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamt*innen wurden später mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. (Deutschlandfunk 2023)
Wollen wir damit die Stadtpolizei unter Generalverdacht stellen? Bestimmt nicht. Allerdings ähnelt die Stadtpolizei mit ihrem visuellen Auftreten und ihren Uniformen der Landespolizei und lässt somit Erinnerungen wach werden. Das im Zusammenhang mit den skandalösen und todbringend Vorfällen in Hessen sollte eigentlich zu größter Zurückhaltung führen. Aber Kritisches wird bisher gerne ausgeblendet.
Wer sich heute von den Grünen mehr Kontrolle der Sicherheitsbehörden verspricht, sollte sich an ihre eigene Regierungszeit erinnern. Als Partner der CDU trugen sie mit, dass der hessische Verfassungsschutz seinen Bericht zum NSU-Komplex zunächst für absurde 120 Jahre und später noch immer für 30 Jahre unter Verschluss hielt. Öffentlich wurde er erst 2022 durch einen Leak (wer das wohl war…). Die Grünen hatten Aufklärung versprochen und stellten in der Regierung den Schutz des Geheimdienstes über das Recht der Angehörigen und der Öffentlichkeit auf Wahrheit. Sie waren damit nicht Korrektiv der CDU, sondern ein Schutzschild in der Verdunkelungspolitik zum hessischen NSU-Komplexes.
Klar sollte sein: Je mehr staatliche Kontrolle im öffentlichen Raum ausgeübt wird, desto wichtiger wäre Transparenz, klare rechtliche Grenzen und unabhängige Kontrolle dieser. Aber die gibt es nicht.
CDU und SPD unkritisch die Einrichtung einer vierten Gruppe, damit die Stadtpolizei rund um die Uhr eingesetzt werden kann.Das würde zusätzliche Kosten von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr verursachen. Im Kasseler Stadtparlament ist die vierte Dienstgruppe seit 2024 immer wieder Themas. (Stadt Kassel 2024; HNA 2024)
Doch braucht Kassel tatsächlich eine vierte Gruppe – und braucht es überhaupt eine Stadtpolizei?
Die Stadtpolizei als Projekt Geselles
Die Stadtpolizei ist in Kassel noch relativ jung. Historisch betrachtet ist die heutige kommunale Ordnungspolizei sogar Teil einer widersprüchlichen Entwicklung der hessischen Polizeiorganisation.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Polizei in Hessen zunächst dezentral und kommunal organisiert. Diese Struktur orientierte sich am amerikanischen Vorbild. Sie erwies sich aus Sicht des Landes jedoch nicht als dauerhaft tragfähig. Ab 1964 wurde deshalb schrittweise wieder eine Verstaatlichung der Polizei eingeleitet. Das Gesetz von 1972 regelte schließlich, dass spätestens ab 1974 die Aufgaben der Vollzugspolizei von Dienststellen des Landes wahrgenommen werden sollten. In den kreisfreien Städten Frankfurt, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Gießen und Wiesbaden wurden Polizeipräsidien eingerichtet. (Hessisches Staatsarchiv Darmstadt 2026)
Seit den 2000er-Jahren kam es dann wieder zu einer stärkeren kommunalen Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben. Mit der Reform des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) 2004 wurde die heutige rechtliche Grundlage für kommunale Ordnungspolizeien geschaffen. (Hessischer Landtag 2004)
Die Geschichte der hessischen Polizei ist damit auch eine Geschichte darüber, auf welcher staatlichen Ebene polizeiliche Macht organisiert werden soll und wo sie demokratisch kontrolliert werden kann.
In Kassel führte Ex-Oberbürgermeister, Ex-Genosse und Ex-Polizist Christian Geselle 2020 die Stadtpolizei als neue Komponente innerhalb des Ordnungsamtes ein. Die damalige kommunalpolitische Debatte ist dokumentiert, doch eine breite stadtgesellschaftliche Debatte blieb aus.
Eine Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2020 bezog sich ausdrücklich auf die neu eingeführte „Stadtpolizei“ innerhalb des Ordnungsamtes und fragte unter anderem nach Zahl, Ausbildung, Rechtsgrundlagen und Kompetenzen der eingesetzten Hilfspolizeibeamt*innen. (Stadtverordnetenversammlung Kassel 2020)
Die heutige Stadtpolizei ist deshalb historisch keineswegs selbstverständlich. Sie steht am Ende einer langen Entwicklung, in der kommunale Polizeistrukturen zunächst aufgebaut, anschließend weitgehend zentralisiert und aufgelöst und später wieder dezentralisiert wurden.
Was darf die Stadtpolizei eigentlich?
Die Kasseler Stadtpolizei ist keine Landespolizei. Organisatorisch beim Ordnungsamt angesiedelt,soll sie Aufgaben der Gefahrenabwehr sowie der Durchsetzung kommunaler Vorschriften wahrnehmen. (Stadt Kassel 2026)
Die Stadt selbst nennt unter anderem das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Straßenverkehrsordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz und die kommunale Gefahrenabwehrverordnung als Rechtsgrundlagen. Also gleich einen ganzen Wust an Gesetzen, Regelungen und Maßnahmen. Zu den Aufgaben gehöre unter anderem Kontrollen der Trinker- und Drogenszene, die Kontrolle von Alkoholverboten, Vandalismus, Ruhestörungen, aggressivem Betteln, illegaler Prostitution, Hundeanleinpflichten sowie die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. (Stadt Kassel 2026)
Im Unterschied zur Landespolizei ist die Stadtpolizei ist nicht für die klassische Strafverfolgung von Mord, Raub oder organisierter Kriminalität zuständig. Sie bewegt sich vor allem im Bereich von Gefahrenabwehr, Ordnungswidrigkeiten und kommunaler Ordnung. Insofern ist der Name passend.
Was gefährlich? Wer wird kontrolliert?
Der Begriff „öffentliche Ordnung“ klingt neutral. Ordnung ist ja erstmal gut. Aber Ordnung bedeutet immer auch, festzulegen, welches Verhalten und welche Personen im öffentlichen Raum als normal gelten. Und da wird es undurchsichtig.
Wer sichtbar trinkt, bettelt, auf der Straße schläft, sich in Gruppen aufhält oder aufgrund äußerer Merkmale häufiger kontrolliert wird, erlebt den öffentlichen Raum anders als Menschen, die sich dort unbehelligt bewegen können.
Die Stadtpolizei kontrolliert deshalb nicht einen objektiv gefährlichen Raum. Sie soll ihn möglichst chic halten.
Die Politikwissenschaftlerin Simin Jawabreh stellt fest, dass durch polizeiliche und ordnungsbehördliche Praxis zugleich mitbestimmt wird, welche Orte als gefährlich, welche Verhaltensweisen als störend und welche Personen als problematisch wahrgenommen werden. (Jawabreh 2023)
Die polizeiliche Regulierung von Räumen ist eine Form der Grenzziehung, durch die bestimmte Möglichkeiten eröffnet und gefördert und andere eingeschränkt und schickaniert werden. Auch die Forschung zur Konstruktion „gefährlicher Orte“ zeigt, dass solche Zuschreibungen nicht einfach eine objektive Eigenschaft eines Ortes abbilden, sondern politische und polizeiliche Praktiken der Raumordnung widerspiegeln. (Jawabreh 2023; Golian 2019)
Aus antirassistischer Perspektive stellt sich deshalb die Frage, ob und wie solche Kontrollpraktiken rassistische Zuschreibungen bestärkt und bestimmte Gruppen häufiger ins Visier geraten als andere. Die Debatte um Racial Profiling zeigt, dass polizeiliche Kontrollen nicht unabhängig von gesellschaftlichen Vorstellungen darüber sind, wer als verdächtig oder gefährlich gilt. (Schoenes 2023; Golian 2019)
Dabei geht es nicht darum, der Kasseler Stadtpolizei pauschal Racial Profiling vorzuwerfen. Dafür bräuchte es konkrete empirische Belege. Es geht um einen anderen Dieser grundsätzlichere Aspekt soll ausgeblendet werden: Welche Bilder von Gefahr und Störung liegen einer Ordnungspolitik zugrunde – und welche Menschen sind von ihr besonders betroffen?
Das ist relevant. Polizeiliche Einsätze an sogenannten gefährlichen Orten andernorts sind nachweislich mit Verdrängungsprozessen verbunden. In der Kritik an solchen Konzepten wird darauf hingewiesen, dass Obdachlose, Geflüchtete, Jugendliche oder Drogenkonsument*innen nicht selten aus bestimmten öffentlichen Räumen verdrängt werden, ohne dass die sozialen Ursachen der Probleme verschwinden. (Jawabreh 2023; Schoenes 2023)
Genauso wenig wie Ordnung ist Sicherheit also eine neutrale Kategorie. Was für die einen Sicherheit bedeutet, bedeutet für andere Kontrolle, Schikane und Angst.
Ein öffentlicher Platz, der für Konsumentinnen, Wohnungslose oder Bettlerinnen durch verstärkte Kontrollen zunehmend unzugänglich wird, kann anderen gleichzeitig als „aufgeräumter“ und sicherer erscheinen.
Mehr Stadtpolizei – mehr Sicherheit? So eindeutig ist die Sache eben nicht.
Die wissenschaftliche Begleitung in Form der KOMPASS-Studie zeigt, dass uniformierte Präsenz nicht automatisch zu einem höheren Sicherheitsempfinden führt. Die Frage, welche Maßnahmen Menschen tatsächlich als sicherheitsfördernd wahrnehmen, ist komplexer als die bloße Zahl uniformierter Kräfte. (KOMPASS 2020)
Die KOMPASS-Studie in Kassel mit 2.417 Befragten zeichnet ein bemerkenswertes Bild: 43,1 Prozent nannten undiszipliniert fahrende Autofahrer als ziemlich großes oder großes Problem. 31,4 Prozent nannten falsch oder behindernd parkende Autos, 30,8 Prozent Schmutz und Müll auf Straßen und in Grünanlagen und 22 Prozent eine schlechte Straßenbeleuchtung. (KOMPASS 2020)
Das sind Probleme, die sich nicht mit einer weiteren Gruppe der Stadtpolizei lösen werden.
Wer aus dem Rückgang der Kriminalitätsstatistik die Notwendigkeit ableitet, die Stadtpolizei weiter auszubauen, weil sie anscheinend „erfolgreich“ ist, verwechselt Korrelation mit Kausalität.
Die Stadtpolizei wurde 2020 eingeführt. In den Jahren danach stieg die Straßenkriminalität zunächst deutlich an. Die aktuell sinkenden Zahlen können deshalb nicht ohne Weiteres als Beleg dafür herangezogen werden, dass die Stadtpolizei für den Rückgang verantwortlich ist. (Polizeipräsidium Nordhessen 2026)
Wenn die Zahlen nun wieder sinken, stellt sich deshalb erst recht die Frage, ob eine weitere, 1,5 Millionen Euro teure kommunale Ordnungseinheit tatsächlich notwendig ist.
Was Menschen tatsächlich als Sicherheitsproblem wahrnehmen
Die KOMPASS-Befragung liefert gleichzeitig Hinweise darauf, was Menschen in Kassel tatsächlich als sicherheitsrelevant wahrnehmen: funktionierende Infrastruktur.
Menschen wünschen sich sichere Verkehrswege, saubere Straßen und Grünanlagen sowie eine ausreichende Beleuchtung in der Nacht. (KOMPASS 2020)
Feministische Perspektiven auf Stadt und Sicherheit zeigen ebenso, dass Sicherheit im öffentlichen Raum nicht auf die Abwesenheit registrierter Straftaten reduziert werden kann. Feministische Stadtplanung hat seit den 1970er-Jahren darauf hingewiesen, dass Menschen öffentliche Räume unterschiedlich erleben und dass Fragen von Beleuchtung, Einsehbarkeit, Wegeführung, Mobilität und Aufenthaltsqualität unmittelbare Auswirkungen auf Sicherheit und Bewegungsfreiheit haben. Barbara Zibell beschreibt Sicherheit entsprechend aus einer feministischen planungs- und architektursoziologischen Perspektive als etwas, das weit über klassische Kriminalitätsprävention hinausgeht. (Zibell 2020)
Das bedeutet auch: Eine sichere Stadt ist nicht eine Stadt mit möglichst viel Polizei. Sie ist eine Stadt, in der Menschen sich zu unterschiedlichen Tageszeiten und aus unterschiedlichen sozialen Positionen frei und sicher bewegen können.
Schlecht beleuchtete Wege, unübersichtliche Plätze, unsichere Verkehrsführungen oder fehlende Aufenthaltsmöglichkeiten sind deshalb nicht bloß Fragen der Stadtgestaltung. Sie entscheiden darüber, wer sich wann und wie selbstverständlich im öffentlichen Raum bewegt. (Zibell 2020)
Das ist natürlich weniger spektakulär als eine vierte Stadtpolizei-Gruppe. Es ist aber dem näher, was Sicherheit im Alltag tatsächlich ausmacht.
Wer also wirklich das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen will, investiert in sichere Verkehrswege, gute Beleuchtung, saubere öffentliche Räume und soziale Infrastruktur – statt 1,5 Millionen Euro zusätzlich in Uniformen und Ausrüstung zu investieren.
Sicherheit für wen?
Antirassistische und feministische Perspektiven treffen sich an einem entscheidenden Punkt: Öffentlicher Raum wird nicht von allen Menschen auf dieselbe Weise erlebt. (Jawabreh 2023; Zibell 2020)
Ob jemand sich nachts frei durch die Stadt bewegt, einen Platz nutzt, sich dort aufhält oder von Behörden kontrolliert wird, hängt nicht nur von individuellen Entscheidungen ab. Auch soziale Lage, Geschlecht, rassifizierte Zuschreibungen, Armut, Obdachlosigkeit und andere Formen gesellschaftlicher Marginalisierung prägen den Zugang zum öffentlichen Raum. (Jawabreh 2023; Zibell 2020)
Eine Sicherheitsstrategie, die ausschließlich auf Kontrolle setzt, kann deshalb für manche Menschen Sicherheit erzeugen und gleichzeitig für andere die Bewegungsfreiheit einschränken. (Jawabreh 2023)
Sicherheit bedeutet dann nicht nur Schutz vor Kriminalität. Sie bedeutet auch Schutz vor Verdrängung, Diskriminierung und sozialer Unsicherheit.
Lutherplatz und Stern – von Law-and-Order
Besonders sichtbar werden die Folgen dieser Law-and-Order-Politik am Beispiel des Lutherplatzes und des Sterns.
Am Lutherplatz treffen Stadtpolizist*innen regelmäßig auf Menschen mit Suchterkrankungen, psychischen Belastungen oder Obdachlosigkeit. Doch weder Stadtpolizei noch Videoüberwachung lösen die Ursachen dieser Probleme.
Die Stadtpolizei übernimmt dort eine Doppelfunktion: Sie soll einerseits für Ordnung und Sicherheit sorgen, andererseits werden ihr Aufgaben übertragen, die unmittelbar soziale Problemlagen betreffen.
Menschen mit Suchterkrankungen, Wohnungslose oder Menschen in psychischen Krisen werden dadurch nicht nur als Menschen mit Unterstützungsbedarf, sondern zugleich als Gegenstand ordnungsbehördlicher Intervention behandelt – das kann letztendlich zu Verdrängung statt Unterstützung führen.
Die Menschen verschwinden nicht, sondern werden lediglich aus dem sichtbaren Bereich verschoben. Das Problem wird damit räumlich gelöst, nicht sozial.
Genau diese Verbindung von Ordnungspolitik und Verdrängung wird auch in der antirassistischen Kritik an sogenannten gefährlichen Orten beschrieben: Die Aufwertung eines öffentlichen Raums kann mit der Verdrängung der Menschen einhergehen, die zuvor dort gelebt, sich aufgehalten oder soziale Beziehungen aufgebaut haben. (Jawabreh 2023; Schoenes 2023)
Gleichzeitig befindet sich nur wenige hundert Meter entfernt der „Stern“ – eine komplexe Kreuzung, an der Autos, Straßenbahnen, Fahrräder und Fußgänger*innen auf engem Raum zusammentreffen.
Die Frage, wie sicher diese Infrastruktur tatsächlich ist, verdient mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit wie die Frage, wie viele Stadtpolizist*innen dort Streife laufen.
Denn Sicherheit kann auch durch Stadtplanung hergestellt werden.
Soziale Sicherheit statt Ordnungspolitik
Sicherheit kann nicht unabhängig von der sozialen Lage der Stadt betrachtet werden. Kassel gehört zu den hessischen Städten, die besonders stark von Armut betroffen sind. (Hessenschau 2024)
Wer Sicherheit ernst nimmt, muss deshalb auch über Einkommen, Wohnen, soziale Infrastruktur, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe und gesellschaftliche Teilhabe sprechen. Gerade dort zeigt sich die Grenze einer Politik, die soziale Probleme vor allem als Ordnungsprobleme behandelt.
Ein Mensch, der auf der Straße lebt, braucht nicht in erster Linie einen Platzverweis.
Ein Mensch mit einer Suchterkrankung braucht nicht in erster Linie eine Kontrolle.
Und ein Mensch, der sich nachts auf einem schlecht beleuchteten oder verkehrlich gefährlichen Weg unsicher fühlt, braucht nicht automatisch mehr Polizei.
Diese Probleme verlangen andere politische Antworten.
Defund the Stadtpolizei?
Die Parole „Defund the Police“ bedeutet nicht, Polizei und Sicherheitsbehörden von heute auf morgen abzuschaffen. Es würde bedeuten eine Kehrtwende im Verstehen von Sicherheit zu vollziehen: Investitionen in Infrastruktur die Sicherheit bietet, Mobilisierung von Nachbarschaften um soziale Probleme im Viertel zu erkennen und zu lösen.
Wenn eine vierte Gruppe der Stadtpolizei mindestens 1,5 Millionen Euro im Jahr kosten soll, ist es legitim zu fragen, ob dieses Geld tatsächlich die größtmögliche Verbesserung von Sicherheit erzeugt. (HNA 2024)
Warum nicht dieselben Mittel in Suchthilfe investieren?
Warum nicht in Wohnungslosenhilfe, soziale Arbeit, Stadtreinigung, Beleuchtung, sichere Rad- und Fußwege oder andere Maßnahmen, die die alltägliche Sicherheit tatsächlich verbessern?
„Defund“ ist dann keine Forderung nach weniger Sicherheit. Es ist eine Forderung danach, Sicherheit anders zu Denken als von oben, von einem Staat der es im gleich Moment für völlig unbedenklich hält das Nordhessen zur internationalen Zielscheibe wird und Kassel als Drehkreuz der Kriegsindustrie aufgerüstet und in diese Gefährdung noch mit Millionen von Bund, Land und Kommune unterfüttert.
Zurück zur zentralen Frage
Braucht Kassel tatsächlich eine vierte Gruppe – und braucht es überhaupt eine Stadtpolizei?
Kurzum: wahrscheinlich nicht.
Die Kriminalitätszahlen sinken. Die Landespolizei führt diesen Rückgang vor allem auf eigene kriminalpolizeiliche Maßnahmen zurück, was es unabhängig zu untersuchen gilt. Gleichzeitig zeigt die KOMPASS-Befragung, dass Menschen zahlreiche infrastrukturelle Probleme als Sicherheitsprobleme wahrnehmen. Und die antirassistische wie feministische Sicherheitsforschung macht deutlich, dass Sicherheit und Kontrolle nicht für alle Menschen dasselbe bedeuten. (Polizeipräsidium Nordhessen 2026; KOMPASS 2020; Jawabreh 2023; Zibell 2020)
Sicherheit und Schutz entstehen nicht durch die Stadtpolizei auf der Straße. Sie entstehen durch sozialen Zusammenhalt, funktionierende Nachbarschaften, gute Infrastruktur, eine Abkehr des Aufrüstung und Friedenspolitik und Hilfsangebote für Menschen, die Unterstützung brauchen.
Eine Stadt wird nicht dadurch sicherer, dass sie mehr Menschen kontrolliert.
Sie wird sicherer, wenn Menschen sich in ihr sicher bewegen, wohnen und leben können.
Literaturverzeichnis
Deutscher Bundestag (2016): Ungereimtheiten bei Ermittlungen zum Mord an Halit Yozgat. 3. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode.
dpa (2024): Verfahren gegen Polizisten im „NSU-2.0“-Komplex eingestellt.
Golian, Schohreh (2019): Spatial Racial Profiling. Rassistische Kontrollpraxen der Polizei und ihre Legitimationen. In: Tarek Naguib; Sarah Schilliger; Patricia Purtschert; Mohamed Wa Baile; Serena O. Dankwa (Hg.): Racial Profiling: Struktureller Rassismus und antirassistischer Widerstand. Bielefeld: transcript, S. 177–194.
Hessenschau (2026): Armut in Hessen steigt drastisch: Kassel besonders betroffen.
Hessischer Landtag (2004): Drucksache 16/2352. Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (o. J.): Bestand H 4 – Polizeipräsidium Darmstadt. Unterlagen zur Organisation der Polizei in Hessen. Arcinsys Hessen.
Jawabreh, Simin (2023): Gefährliche Räume? Polizeiliche Grenzziehungen in der Stadt. HUch, Nr. 96.
Bannenberg, Britta; Pfeiffer, Tim (2020): KOMPASS: Ergebnisse der Bürgerbefragung in Kassel. Wissenschaftliche Begleitung des KOMPASS-Programms, Justus-Liebig-Universität Gießen.
Polizeipräsidium Nordhessen (2026): Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 für das Polizeipräsidium Nordhessen.
Schoenes, Katharina (2023): Mehr Selbstreflexion, genau so viel Rassismus. ak – analyse & kritik, 19. September 2023.
Stadt Kassel (2026): Stadtpolizei – Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.
Stadt Kassel (2020): Stadtpolizei. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Vorlage Nr. 101.18.1692. Siehe auch die Beantwortung der Anfrage durch den Magistrat.
Stadt Kassel (2024): Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit und Sport vom 3. September 2024. Tagesordnungspunkt 6: „4. Dienstgruppe der Stadtpolizei Kassel“, Vorlage Nr. 101.19.1205.
Zibell, Barbara (2020): Sicherheit in Wohnumfeld und Nachbarschaft – eine planungs- und architektursoziologische Perspektive. In: Hartmut Pfeiffer; Anke Schröder; Melanie Verhovnik-Heinze (Hg.): Sicherheit in Wohnumfeld und Nachbarschaft aus interdisziplinärer Sicht. Beiträge zur Sicherheitsforschung, Band 1. Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft.
