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Forschung für den Krieg?

Der Senat wollte es eigentlich als Formalie behandeln. Die Zivilklausel sollte schon im Juli „umformuliert“ werden. Dass die Abstimmung schließlich vertagt wurde, war Folge studentischer Mobilisierung, öffentlichen Drucks, einer großen Vollversammlung und einer Kundgebung vor der Senatssitzung. Die Entscheidung wurde verschoben, doch der Konflikt bleibt bestehen.
Wer die geplante Abschwächung der Kasseler Zivilklausel nur als hochschulinterne Frage behandelt, verkennt ihren gesellschaftlichen Gehalt.
Sie ist Ausdruck einer umfassenderen politischen Entwicklung, in der Kassel als Rüstungsstandort ausgebaut, Hochschulen unter finanziellen und politischen Druck gesetzt und Wissenschaft stärker an militärische, ökonomische und staatliche Verwertungsinteressen gebunden werden soll. Der Streit um die Zivilklausel reiht sich in eine Reihe bundesweiter Entscheidungen an Universitäten ein, die Militarisierung soll die Forschung und Ausbildung bestimmen. Würde sich dieses Vorhaben durchsetzen, ginge dies mit autoritären Einschränkungen demokratischer Handlungsmöglichkeiten einher. 

Konsequenzen aus dem Krieg

Zivilklauseln waren eine Konsequenz aus den Erfahrungen des Faschismus, der Rolle wissenschaftlicher Einrichtungen in der Entwicklung und Legitimation von Kriegstechnologien. Nach 1945 wurden erste Regelungen zur Demilitarisierung von Forschung und Lehre eingeführt. 
Eine zweite Welle von Zivilklauseln entstand im Zusammenhang mit der Friedensbewegung der 80er Jahre.

Eine dritte Welle setzte Ende der 2000er Jahre ein. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr, insbesondere der Krieg in Afghanistan, die Ausweitung militärischer und sogenannter Sicherheitsforschung und die wachsende Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmitteln machten die militärische Indienstnahme der Wissenschaft erneut zu einer konkreten Auseinandersetzung. Verbunden mit den Protesten gegen die unternehmerische Hochschule und dem Bildungsstreik von 2009 entstand eine bundesweit vernetzte Zivilklauselbewegung. Kassel spielte darin eine besondere Rolle: 2010 wurde hier das bundesweite Bündnis Zivilklausel gegründet; 2013 verankerte die Universität die Klausel nach einer studentischen Urabstimmung, in der 72,4 Prozent der Abstimmenden dafür votierten, in ihrer Teilgrundordnung. 

Die Zeitenwende setzt neue Parameter, verlangt nicht nur mehr Geld für die Bundeswehr und Rüstungsindustrie, mehr Waffenproduktion und eine stärkere militärische Präsenz im Alltag von uns allen. Sie braucht Hochschulen, die Technik entwickeln, Fachkräfte ausbilden, Kriegsbereitschaft verinnerlichen und die militärische Verwertung als normalen Bestandteil wissenschaftlicher Praxis akzeptieren. Unter den Stichworten „Forschungssicherheit“, „Resilienz“, „strategische Technologien“ und „Dual Use“ soll Wissenschaft nationalen und militärischen Interessen untergeordnet werden.

Kassel als Rüstungshauptstadt

Kassel ist schon längst ein zentraler Ort der deutschen Rüstungsindustrie.
In Kassel haben wir den zweitgrößten Rheinmetall-Standort. Nun will Rheinmetall in Nordhessen rund 270 Millionen Euro investieren, die Panzerproduktion ausbauen, Drohnen testen und ein Logistikzentrum in der Nähe des Flughafens Kassel-Calden errichten. Zusammen mit dem Land Hessen wird der „Defence Hub Nordhessen“ entstehen, der die Region noch enger in militärische Produktion, Testung und Logistik einbindet.

Die Militarisierung zeigt sich in Kassel nicht nur in Fabrikhallen, sondern auch in der Umgestaltung städtischer Räume. Rund um das Henschel-Areal wird sichtbar, wie eng Stadtentwicklung und Rüstungsinteressen in Kassel mittlerweile miteinander verknüpft werden. Direkt vor dem Hospiz des Heilhauses in der Brandaustraße soll eine neue Zufahrt verlaufen. Stadtentwicklung geschieht in Kassel nicht gegen die Rüstungsindustrie, sondern macht ihr den Weg frei. Selbst ein Hospiz, also ein Ort der Ruhe, Würde und Begleitung sterbender Menschen, wird bewusst hinter die Anforderungen eines rüstungsnahen Verkehrs- und Standortregimes gerückt.

Hinzu kommt die direkte Präsenz der Bundeswehr in Kassel. Mit Karriereberatung und Karrierecenter ist sie dauerhaft als Arbeitgeber sichtbar und wirbt vor allem bei sehr jungen Menschen für eine militärische Laufbahn. In einer Situation, in der soziale Unsicherheit, prekäre Ausbildungs- und Studienbedingungen und Zukunftsängste unter jungen Menschen zunehmen, wird der Militärdienst als vermeintliche Lösung präsentiert. Auch eines der neuen Musterungszentren soll in Kassel entstehen.
Militarisierung ist nicht nur Waffenproduktion. Sie bedeutet auch, dass militärische Institutionen und Denkweisen in unserem Alltag einsickern und als normal, vernünftig und alternativlos erscheinen sollen.

Politischer Druck steigt stetig

Es ist kein Zufall, dass in Kassel die Zivilklausel als allererste deutschlandweit unter Druck geraten ist. Die klare Formulierung der seit 2013 existierenden Zivilklausel in Kassel zieht eine klare politische Grenze. Wissenschaft soll nicht für militärische Zwecke organisiert, legitimiert oder normalisiert werden, sondern ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken dienen.
Der Druck kommt nicht nur aus der Universität selbst. Im hessischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es, man wolle die Universitäten unterstützen, ihre Zivilklauseln zu öffnen. Auch auf Bundesebene wächst der politische Druck, Hindernisse für sogenannte Dual-Use-Forschung und zivil-militärische Forschungskooperationen abzubauen. Auch im Bundestag wird die Militarisierung der Hochschulen und der Druck zur Streichung von Zivilklauseln thematisiert. Schon 2023 wurde von Friedrich Merz gefordert, Zivilklauseln aufzuheben. Kassel ist also kein isolierter Sonderfall. Die Universität(en) stehen unter Landes- und Bundesdruck, sich in eine Forschungslandschaft einzufügen, in der militärische Nutzbarkeit zunehmend normalisiert wird. 

Vor allem in Kassel verschärft sich der Druck noch einmal durch die lokale Machtkonstellation. Aus der Stadtpolitik und aus rüstungsnahen Kreisen gibt es ein offenkundiges Interesse daran, den Standort noch enger mit Konzernen wie Rheinmetall und KNDS verknüpfen zu können. Wo Nordhessen als Sicherheits- und Rüstungshub neu positioniert werden soll, ist eine Universität mit klarer Zivilklausel aus Sicht dieser Akteure ein großes Hindernis.
Der politische Druck auf die Universität Kassel ist eingebettet in eine regionale Strategie, die Kassel als Rüstungszentrum weiter ausbauen will.

Kampf um Frieden

2013 verankerten Senat und Präsidium nach längerer Diskussion mit breiter Mehrheit eine Zivilklausel in der Grundordnung der Universität. Dem Beschluss ging eine studentische Initiative voraus, die sich jahrelang für eine Zivilklausel an der Hochschule einsetzte. Sie organisierte Infoveranstaltungen, Vollversammlungen, Infotische, Kundgebungen und eine studentische Urabstimmung

Die seitdem geltende Formulierung lautet vollständig:
„Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“

Die Klausel ist keine strafrechtliche Verbotsnorm. Sie ist eine Selbstverpflichtung der Universität. Die Klausel setzt vor allem politische Maßstäbe und macht Konflikte sichtbar. Sie zwingt die Institution dazu, nicht nur zu fragen, ob etwas technisch möglich oder finanziell lukrativ ist, sondern wirft die Frage auf, welchen Zwecken Forschung, Lehre und Entwicklung dienen sollen. Die klare Orientierung an friedlichen Zielen und ziviler Verwendung unterscheidet diese Klausel von allgemeinen Bekenntnissen zu Verantwortung oder Frieden.

Diese Klarheit steht nun zur Disposition. Der im Sommer 2026 diskutierte Neuentwurf lautet vollständig:
„Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet. Forschende und Lehrende sind sich der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem potenziell zivilen oder militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei unterstützt sie die Universität Kassel durch ein geordnetes Verfahren.“

Der Unterschied ist politisch eindeutig. Die bisherige Klausel bindet Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium ausdrücklich an friedliche Ziele, zivile Zwecke und zivile Verwendung. Die neue Formulierung streicht diese Bindung. An ihre Stelle treten nun ein allgemeines Friedensbekenntnis, die vermeintliche Tatsache, dass zivile und militärische Nutzung schwer abzugrenzen seien, sowie der Verweis auf ein !!nicht näher bestimmtes!! „geordnetes Verfahren“.

Wenn militärische Forschung als Beitrag zu „Sicherheit“, „Verteidigung“ oder „Demokratie“ verstanden wird, wird das zu einem „erweiterten Friedensbegriff“ umgedeutet. Aus der konkreten Aufforderung, Forschung auf zivile Verwendung auszurichten, wird dann eine abstrakte Aufforderung, verantwortungsvoll zu handeln, um dann doch von der Kriegsindustrie und den erhofften Kapitalflüssen zu profitieren. Die politische Grenze zwischen ziviler Forschung und militärischer Zweckbindung kann so schrittweise verschoben werden.

Den eigenen Anspruch verlieren

Gerade an der Universität Kassel ist diese Entwicklung besonders widersprüchlich. Die Hochschule versteht sich selbst als demokratische, offene und gesellschaftlich verantwortliche Universität. In ihrem Profil betont sie, Wissen für verantwortliches Handeln zu schaffen und zu einer sozial gerechten sowie ökologisch und ökonomisch tragfähigen Entwicklung beizutragen.

Nachhaltigkeit ist laut ihrem Selbstverständnis keine Randnotiz, sondern soll tief in ihrer Forschung und Lehre verankert werden. Fast alle Fachbereiche sollen zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.
Die Universität bietet ein breites Spektrum an Studiengängen und Studienanteilen an, die Nachhaltigkeit ausdrücklich ins Zentrum stellen.
Beispielsweise die Nachhaltigkeitswissenschaften, Nachhaltigkeitsstudien als Nebenfach und zahlreiche weitere Schwerpunkte in ökologischer Landwirtschaft, regenerativen Energien, nachhaltigen Materialien und gesellschaftlicher Transformation.

Die Universität präsentiert sich damit als Ort, an dem Zukunftsfähigkeit, globale Verantwortung und sozial-ökologische Transformation im Zentrum stehen, gedacht und gelehrt werden.

Eine Universität, die Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Verantwortung und friedliche Entwicklung zu ihrem Markenkern erklärt, verliert all ihre politische Glaubwürdigkeit, wenn sie gleichzeitig die klare Abgrenzung zu militärischer Forschung aufweicht. Nachhaltigkeit und Militarisierung sind keine zwei gleichwertigen Optionen einer pluralen Universität. Im Gegenteil, sie stehen in einem realen Widerspruch zueinander.

Demokratie an der Uni? Eher nicht

Eine Institution, die nachhaltige Entwicklung propagiert, kann nicht glaubwürdig zugleich die Öffnung für militärische Anschlussfähigkeit als moderne Realpolitik verkaufen.
Die Auseinandersetzung um die Kasseler Zivilklausel zeigt nicht nur, was Militarisierung bedeutet, sondern zeigt auch die demokratischen Defizite der Universität auf. 
Wenn es um die Frage geht, ob eine Universität ihre klare Bindung an zivile Zwecke aufgibt, ist die Art des Verfahrens selbst politisch. Wer erhält rechtzeitig Informationen, wer kann tatsächlich anwesend sein und wer hat die Möglichkeit, noch Einfluss auf die Debatte zu nehmen.

Als der Entwurf öffentlich wurde, war der Zeitplan unüblich eng. Es sollte schnell gehen. Die endgültige Abstimmung im Senat war zunächst für den 1. Juli vorgesehen. Innerhalb von knapp vier Wochen sollte also über eine Frage entschieden werden, die die gesellschaftliche Ausrichtung der gesamten Universität betrifft.
In dieser Zeit mussten Studierende erst erfahren, was eine Zivilklausel ist, was sich an ihr ändern sollte und welche Folgen die neue Formulierung haben könnte. Die Zivilklausel-Initiative Kassel kritisierte deshalb nicht nur den Inhalt des Entwurfs, sondern auch das Verfahren als intransparent und überhastet.

Die Entscheidung über die Neufassung wurde schon im Sommer 2026 im Senat und in einer Arbeitsgruppe mit Senatsmitgliedern, die alle Verschwiegenheit bewahren sollten, vorbereitet.
Für die Studierendenschaft und viele Beschäftigte war lange nicht sichtbar, dass über eine so grundlegende politische Frage überhaupt entschieden werden soll.
Erst durch studentischen Protest, öffentliche Debatten und Mobilisierung entstand der Druck, der schließlich zur Vertagung der Entscheidung auf den 4. November 2026 führte.

Die Erfahrung aus Kassel wirft die Frage auf, wie selbst linke studentische Vertreter*innen im Senat in institutionelle Strukturen, in Vertraulichkeit, Moderation und Verfahrenslogik eingebunden werden konnten. Das Problem ist dabei größer als einzelne Personen oder Listen. Repräsentation ohne dauerhafte Rückbindung an eine organisierte Basis wird leicht zu Verwaltung. Eine kämpferische Studierendenschaft muss deshalb nicht nur Sitze gewinnen oder Anträge formulieren. Sie muss Konflikte frühzeitig politisieren und Menschen in die Lage versetzen, selbst einzugreifen.
Das heißt nicht, dass Gremienarbeit komplett unwichtig wäre. Aber sie kann nur dann eine progressive Funktion erfüllen, wenn sie Teil einer breiteren außerinstitutionellen Organisierung bleibt. Das Ziel darf nicht sein, im Senat möglichst professionell mitzuspielen. Das Ziel muss sein, die Machtverhältnisse zu verändern, unter denen der Senat entscheidet.

Gerade der Verlauf zeigt, wie begrenzt Hochschuldemokratie in der Realität ist.
Formell existieren Senate, Ausschüsse und Beteiligungsstrukturen. Doch in der Realität werden grundlegende Richtungsentscheidungen häufig in kleinen Kreisen vorbereitet, mit engen Zeitfenstern versehen und in Verfahren eingebettet, die für die Mehrheit der Hochschulangehörigen nicht zugänglich sind. Wer die Hochschule als demokratischen Ort ernst nimmt, muss deshalb nicht nur die Zivilklausel verteidigen, sondern auch die Frage stellen, wer überhaupt über die gesellschaftliche Ausrichtung von Forschung und Lehre entscheidet.

Die Vertagung der Senatsentscheidung zeigt uns, dass Widerstand wirksam sein kann. Sie war kein Geschenk institutioneller Einsicht. Im Gegenteil, sie war Ergebnis von Druck von unten. Genau deshalb ist der Verweis auf die Hochschuldemokratie so zentral.
Eine Universität, die ihre friedenspolitische Selbstverpflichtung nur unter öffentlichem Protest verteidigt, hat ein massives Demokratieproblem. Die Verteidigung der Zivilklausel ist damit immer auch ein Kampf um reale Mitbestimmung statt bloß formaler Gremienlogiken.

Drittmittelabhängigkeit vs. Wissenschaftsfreiheit

Oft wird die Abschwächung der Zivilklausel mit dem Argument der Wissenschaftsfreiheit verteidigt. Aber Wissenschaft ist nicht frei, nur weil einzelne Forschende theoretisch jede Kooperation eingehen dürfen. Wissenschaft braucht Räume, Stellen, Geräte, Labore, Rechenleistung und Finanzierung. Unter den aktuellen Bedingungen struktureller Unterfinanzierung wird nicht die Freiheit größer, sondern die Abhängigkeit.

Der neue Hochschulpakt der hessischen Regierung zwingt die Hochschulen des Landes zum Sparen. 2026 müssen die 14 staatlichen Hochschulen 30 Millionen Euro einsparen.
Für die Universität Kassel bedeutet das ein strukturelles Defizit, harte Einschnitte in Personal, Infrastruktur und Studienbedingungen. Berichtet wird von bis zu 30 wegfallenden Professuren, Einsparungen in Verwaltung und Sachmitteln sowie aufgeschobenen Bau- und Sanierungsvorhaben.

Diese Kürzungen laufen nicht als separater Missstand neben der Militarisierung. Sie sind Teil derselben politischen Logik. Während Milliarden für Aufrüstung, Militär und Rüstungsindustrie mobilisiert werden, werden Hochschulen, soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge auf Sparregime verpflichtet.

Die Abhängigkeit der Hochschulen von externen Geldgebern und politischen Erwartungen steigt. Der Druck, zusätzliche Drittmittel einzuwerben, externe Kooperationen einzugehen und Forschung an die Interessen derjenigen anzupassen, die Geld, Infrastruktur und politische Unterstützung bereitstellen, wächst.

Hier liegt die reale Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit. Nicht die Zivilklausel beschneidet freie Forschung, sondern die materielle Abhängigkeit von Drittmitteln, Standortlogik und politischer Steuerung. Wenn Hochschulen zugleich kaputtgespart und für rüstungsnahe Kooperationen geöffnet werden, entsteht kein Raum größerer Freiheit, sondern ein Regime der Erpressbarkeit.
Demokratisch ausgehandelte gesellschaftliche Bedürfnisse werden nicht über Forschungsschwerpunkte entscheiden, sondern Finanzdruck, staatliche Aufrüstungsprioritäten und die Profitinteressen großer Konzerne werden die Entscheidungen lenken. Das gilt umso mehr, wenn militärische Forschung unter dem Schlagwort „Dual Use“ bewusst entgrenzt wird. Natürlich kann viele Forschung zivil und militärisch genutzt werden. Wird diese Unterscheidung aufgegeben, wird Dual Use zum Freifahrtschein für jede Form militärischer Anschlussfähigkeit.

Von Unwissenheit zur Gegenmacht

Die Bedingungen für eine breitere Debatte waren denkbar schlecht – ein Schelm, der Böses dabei denkt. Die entscheidende Phase fiel in die Prüfungszeit, unmittelbar vor die Semesterferien. Also genau in eine Zeit, in der viele Studierende mit Klausuren, Abgaben oder Arbeit neben dem Studium beschäftigt sind.

Die Erfahrung der Initiative war nicht, dass Studierende grundsätzlich kein Interesse an der Zivilklausel hätten. Viele wussten einfach nicht, dass es sie gibt, was sie bedeutete oder welche Änderung geplant war. Direkte Gespräche, Infostände und die Erklärung in wenigen verständlichen Sätzen machten deutlich: Sobald den Studierenden klar wurde, worum es geht, gab es meistens Überraschung, Empörung, Zustimmung und Bereitschaft zur Beteiligung.

Das ist eine wichtige Lehre. Politisches Desinteresse ist oft nicht die Ursache fehlender Beteiligung, sondern eher ihr Ergebnis. Wo Konflikte unsichtbar bleiben, wo Informationen nur in Gremien zirkulieren und wo es keine verständlichen Zugänge gibt, kann keine breite politische Öffentlichkeit entstehen. Die Aufgabe linker Hochschulpolitik ist deshalb nicht, ein passives Publikum mit immer neuen Informationsmaterialien zu versorgen. Sie muss Konflikte sichtbar machen, gesellschaftlich einordnen und die Erfahrung ermöglichen, dass das eigene Aktivwerden etwas verändern kann.

Deutlich wurde auch, wie ambivalent die Wahrnehmung der Professor*innenschaft war. Ein Teil der Professor*innen trat im Senat und auf Podien öffentlich und geschlossen für die Neufassung auf. Zeitgleich gab es Professor*innen, die die Aufweichung kritisch sahen und sich gegen die geplante Änderung positionierten, ohne dass diese interne Differenz in der allgemeinen Wahrnehmung ausreichend sichtbar wurde. Für die Initiative folgt daraus eine weitere strategische Aufgabe, sie muss den Eindruck einer geschlossenen professoralen Front durchbrechen und deutlich machen, dass der Konflikt nicht zwischen „den Profs“ und „den Studis“ verläuft, sondern quer durch unterschiedliche Statusgruppen der Hochschule.

Die studentische Vollversammlung, die vom AStA einberufen wurde, war ein zentraler Mobilisierungsmoment. Rund 700 Studierende stimmten für die Beantragung einer Urabstimmung der Studis über die Zivilklausel. Die Versammlung machte sichtbar, dass das Thema nicht auf einen kleinen Kreis von Hochschulpolitiker*innen beschränkt ist. Sie schuf Öffentlichkeit, Selbstvertrauen und einen Raum, in dem die formale Neutralität des Podiums durch eine deutlich antimilitaristische Stimmung im Saal durchbrochen wurde, mit Zwischenrufen gegen Beiträge für die Neufassung und starkem Zuspruch für Redebeiträge zum Erhalt der Klausel.

Auch diese Mobilisierung fiel nicht vom Himmel. Sie beruhte auf Infoständen, Ansprachen in Seminaren und Vorlesungen, direkter Mobilisierung auf dem Campus und einer letzten Ansprache kurz vor Beginn der Vollversammlung. Die Initiative beschreibt gerade diese direkte Ansprache als entscheidend. Viele hatten zwar schon von der Versammlung gehört, aber noch keinen konkreten Anlass gesehen, sich einzumischen. Andere hatten überhaupt noch nichts davon erfahren. Das macht einmal mehr deutlich, dass politische Mobilisierung nicht allein durch Posts, Presse oder moralisch richtige Argumente entsteht. Sie entsteht durch organisierte Beziehungen, Wiederholung, persönliche Ansprache und sichtbare Handlungsfähigkeit.

Die eigentliche Bewährungsprobe der Initiative war der Tag der geplanten Senatsabstimmung. Schon vor Beginn der Sitzung saßen zahlreiche Studierende im Senatssaal. Parallel fand eine Kundgebung statt, die den Konflikt öffentlich hielt und den Senat räumlich wie politisch unter Druck setzte. Am Ende wurde die Abstimmung vertagt. 

Das war ein großer Erfolg. Nicht weil der Senat dadurch plötzlich eine antimilitaristische Mehrheit erhalten hätte. Nicht weil institutionelle Verfahren nun demokratisch wären. Sondern weil die Universität/der Senat nicht mehr unter Ausschluss einer breiteren Öffentlichkeit entscheiden konnte. Verändert hat sich nicht primär die Stimmenzahl im Gremium, sondern verändert hat sich das Kräfteverhältnis außerhalb des Gremiums.

Das ist der zentralste Punkt. Gegenmacht entsteht nicht, weil sich soziale Bewegungen möglichst gut in bestehende Verfahren einpassen. Sie entsteht dort, wo Menschen kollektiv die Bedingungen verändern, unter denen Institutionen (ver)handeln. Dass das Präsidium der Hochschule offenbar nervös auf die Pressepräsenz, die studentische Beteiligung und den öffentlichen Charakter des Protests reagierte (Presse wurde aus dem Senatssaal ausgeschlossen, Ausweiskontrollen wurden verschärft, kurzfristig Security organisiert), ist deshalb nicht nebensächlich. Institutionen, die Entscheidungen als verwaltungstechnische Notwendigkeit darstellen wollen, geraten unter Druck, wenn sichtbar wird, dass ihre Entscheidungen politisch umkämpft sind.

Was offen bleibt

Die wichtigste offene Frage lautet: Wie lässt sich aus einer erfolgreichen Verhinderung eine dauerhafte politische Kraft an der/n Hochschule/n entwickeln?
Es reicht nicht, beim nächsten Senatstermin am 4. November wieder möglichst viele Menschen zu mobilisieren. Das ist zwar notwendig, aber es löst nicht das strukturelle Problem. Ebenfalls notwendig sind feste, offene und zugleich verbindliche Strukturen, in denen Informationen frühzeitig geteilt, Aufgaben überschaubar verteilt und politische Diskussionen geführt werden können.

Die notwendige Organisierung darf nicht zu einer bloßen Verwaltungsfrage werden. Eine Struktur ist nicht gut, nur weil sie perfekt koordiniert ist, sondern wenn sie mehr Menschen handlungsfähig macht. Sie muss neue Leute einbeziehen können, ohne den aktiven Kern zu überlasten. Sie muss Aufgaben so verteilen, dass Verantwortung nicht bei wenigen hängen bleibt. Und sie braucht Orte, an denen nicht nur organisiert, sondern auch gemeinsam politisch verstanden wird, worum es bei Konflikten geht und welche politischen Schlüsse und Handlungen man daraus ziehen kann.

Die zweite offene Frage betrifft Bündnisse. Die Zivilklausel darf nicht ausschließlich als studentische Angelegenheit behandelt werden. Wissenschaftliche Mitarbeitende, Beschäftigte in Technik und Verwaltung, kritische Lehrende sowie Menschen aus der Stadtgesellschaft haben je eigene Gründe, sich gegen eine Militarisierung der Hochschule zu stellen. Die Initiative bemerkt zu Recht, dass insbesondere wissenschaftliche Mitarbeitende und administrativ-technische Beschäftigte im bisherigen Diskurs kaum sichtbar waren. Eine breitere Bewegung muss auch diese Gruppen aktiv ansprechen. Nicht nur als symbolische Unterstützung, sondern als politisch handelnde Teile eines gemeinsamen Konflikts. Auch die Verbindung zur Stadtgesellschaft ist damit gemeint. Wenn es um die Rüstungsindustrie, ein Drohnen-Kompetenzzentrum am Flughafen Kassel-Calden oder ein neues Musterungszentrum in der Stadt geht, ist die Zivilklausel Teil einer Auseinandersetzung, die über den Campus hinausreicht.

Die dritte Frage betrifft die politische Zuspitzung. Die Initiative hat mit der Kritik am Verfahren, mit Nachhaltigkeit, mit öffentlicher Finanzierung und mit Wissenschaftsfreiheit bereits mehrere wichtige Linien entwickelt. Für die nächste Phase wird es darauf ankommen, diese nicht bloß nebeneinander zu stellen, sondern zu verbinden. Kürzungen für Hochschulen und Studierende, Milliarden für Aufrüstung, zunehmende Abhängigkeit von Drittmitteln, politische Eingriffe in Wissenschaft und die Umdeutung des Friedensbegriffs, all das gehört zusammen.


Kurzfristig bleibt die Aufgabe, der sich die Menschen an der Universität in Kassel stellen müssen, klar. Die Aufweichung der Kasseler Zivilklausel muss verhindert werden. Die geltende Klausel ist zwar keine Garantie gegen jede militärische Verwertung, aber sie formuliert eine politische Grenze, an die Kritik, Transparenz und Widerstand anknüpfen können. Ihre Ersetzung durch eine abstrakte Friedensformel würde diese Grenze weiter aufweichen und die Universität noch weiter für militärische Anschlussfähigkeit öffnen.
Langfristig geht es um viel mehr als die Verteidigung eines bestehenden Satzes in der Grundordnung. Es geht um eine andere Vorstellung von Wissenschaftsfreiheit. Wissenschaftsfreiheit nicht als eine Freiheit, sich an Rüstungsinteressen anpassen zu können, sondern als Freiheit von Unterfinanzierung, Konkurrenzzwang, politischer Repression und wirtschaftlicher Abhängigkeit. Es geht um eine Hochschule, die nicht für Krieg, nationale Standortkonkurrenz und militärische Technologieentwicklung organisiert wird, sondern für Bedürfnisse der Arbeiterklasse, globale Kooperation, ökologische Transformation und Frieden.

Die Hochschule in Kassel hat gezeigt, dass die Kräfte dafür nicht einfach bereitstehen. Sie müssen organisiert werden. Aber Kassel hat auch gezeigt, dass sie entstehen können. Wenn Konflikte sichtbar werden, wenn Menschen angesprochen werden, wenn aus Unwissen Diskussion wird und aus Diskussion kollektive Handlungsfähigkeit, dann werden wir ein handlungsfähiges Kollektiv. Im besten Fall ist dieser Kampf nicht nur eine Verteidigungslinie. Sie kann zum Ausgangspunkt werden für einen größeren Kampf um die Hochschule und darum, in wessen Dienst Wissenschaft steht.